Pressemitteilung

Nr. 64 – 10. März 2000

Zur dpa-Meldung lby 094 vom 9. März 2000 ("Katholische Schulen fühlen sich bei EDV vom Freistaat benachteiligt")

Das bayerische Kultusministerium erklärte die Befürchtungen des Katholischen Schulwerks für unbegründet. Über die Verwendung der Privatisierungserlöse sei im Einzelnen noch nicht entschieden. Prinzipiell sei jedoch geplant, kirchliche Schule in die staatliche Förderung der EDV-Ausstattung einzubeziehen. Damit sollen private Schulen ebenso wie die öffentlichen die Möglichkeit haben, Zuschüsse aus den 60 Mio. DM zu beantragen, die der Freistaat in den nächsten drei Jahren für die Ausstattung der Schulen mit Computern bereitstellt. Damit sollen alle Schulen, unabhängig von der Trägerschaft, gleich behandelt werden.

Das Kultusministerium erinnerte daran, dass private Schulen bereits jetzt in erheblichem Umfang vom Freistaat unterstützt werden. Für kirchliche Volksschulen werde der Gesamtaufwand zu 100 Prozent vom Freistaat finanziert, für Realschulen und Gymnasien zu rund 80 Prozent. Anders als bei den öffentlichen Schulen übernehme der Freistaat damit auch einen erheblichen Teil des Sachaufwands. Von einer Benachteiligung könne man daher nicht sprechen.

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus