20. Mai 1998

Weitere Niederlage für Scientologen - Europäische Menschenrechtskommission bestätigt Informationspolitik der Bayerischen Staatsregierung

Die Europäische Kommission für Menschenrechte in Straßburg hat die Beschwerde von Scientologen gegen die in Bayern durchgeführte Informationskampagne über die Scientology-Organisation und insbesondere gegen einen Artikel, der im "Schulreport" des Kultusministeriums erschienen ist, abgewiesen. Dies teilte Kultusminister Hans Zehetmair am Mittwoch in München mit. Zehetmair wertete die Entscheidung der Menschenrechtskommission als weitere Bestätigung für die politische Linie der Bayerischen Staatsregierung gegenüber Scientology. Zehetmair: "Die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen zeigen, dass die Bayerische Staatsregierung mit ihrer politischen Linie gegen Scientology auf dem richtigen Weg ist. Wir veranstalten kein Kesseltreiben gegen einzelne Mitglieder, die in ihrer großen Mehrheit selbst nur Opfer von Scientology sind, sondern betreiben Aufklärung über Ziele und Methoden einer gefährlichen Organisation. Dieser Aufgabe werden wir auch in Zukunft nachkommen." Wie verleumderisch die Methoden der Scientology-Organisation sind, zeige am besten die seit geraumer Zeit in den USA, aber auch bei uns verbreitete Hetzkampagne, die der Öffentlichkeit suggerieren will, dass die Anhänger von Scientology in Deutschland verfolgt werden. Die Klage bei der Europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg sei lediglich eines der mittlerweile üblichen Propaganda-Manöver gewesen.

Der Artikel "Alles Clear? Informationen über Scientology", den das Bayerische Kultusministerium in der Ausgabe des "Schulreport" vom April 1996 veröffentlichte, setzt sich kritisch mit den Zielen und Methoden von Scientology auseinander. Eine vierköpfige Familie, die der Scientology-Organisation angehört, hat daraufhin zunächst beim zuständigen Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt mit dem Ziel, die Verbreitung der betreffenden Ausgabe des "Schulreport" zu verhindern. Begründet wurde der Antrag vor allem mit der Behauptung, der Artikel verletze die Menschenrechte der Scientologen und verstoße gegen internationale Vereinbarungen zum Schutz von Minderheiten. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass der kritisierte Beitrag die Antragsteller nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, und wies den Antrag der Scientologen am 29. Juli in vollem Umfang als unbegründet ab. Gegen diesen Beschluss reichten die Antragsteller Beschwerde ein, um ihren Antrag weiterzuverfolgen. Ihre Beschwerde wurde jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt. Nun hat auch die Europäische Menschenrechtskommission bestätigt, dass der genannte Artikel lediglich Informationen über Scientology und Mitglieder dieser weltweiten Organisation im Allgemeinen enthält, sich aber nicht gegen eine identifizierbare Person wendet, die dieser Organisation angehört.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent