Pressemitteilung

Nr. 111 – 7. Juni 1999

 7. Januar 2000 in Bayern schulfrei - Urlaubsplanung für die nächsten Weihnachtsferien gesichert

Der 7. Januar 2000, der Freitag nach dem Feiertag „Heilige Drei Könige", ist in ganz Bayern schulfrei. Damit beginnt der Unterricht nach den Weihnachtsferien erst wieder am 10. Januar 2000. Der Urlaubsplanung für die Weihnachtsferien über die Jahrtausendwende steht damit nichts mehr im Wege. Dies wurde ermöglicht, indem der an sich „bewegliche" 75. Ferientag für alle Schulen verbindlich auf den 7. Januar 2000 festgelegt wurde.

Die Schulen können normalerweise zwei „bewegliche" Ferientage in eigener Verantwortung festlegen. Einer davon ist der 75. Ferientag, der andere wird den Schulen unter Verlegung des Unterrichts auf einen unterrichtsfreien Tag innerhalb von zwei Wochen vor oder nach dem für unterrichtsfrei erklärten Tag oder unter Kürzung von Ferien um einen Tag eingeräumt. Im Schuljahr 1999/2000 erfolgt ausnahmsweise die Festlegung nur eines „beweglichen" Ferientages durch die Schulen selbst. Die Entscheidung darüber wird vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem Elternbeirat beziehungsweise Berufsschulbeirat getroffen. Ferner ist eine Abstimmung mit der Lehrerkonferenz, mit der zuständigen Kommune, mit dem Träger der Schülerbeförderung und, falls sich die Entscheidung auf sie auswirkt, auch mit den benachbarten Schulen zu erzielen. Die Festlegung ist vor dem 1. August 1999 zu treffen und den Schülern und Erziehungsberechtigten spätestens zu Beginn des Unterrichts im Schuljahr 1999/2000 mitzuteilen.

Brigitte Waltenberger-Klimesch
Stellvertretende Pressesprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus