25. Juni 1997

Kultusminister Zehetmair stellt Reformvorschläge für Hochschulkliniken vor

Bis 1998 Einsparungen von 55 Millionen Mark

Einsparungspotentiale an den Universitätsklinika bis zum Jahr 2000 zeigt ein Wirtschaftlichkeitsgutachten der Firma Arthur Andersen, das Kultusminister Zehetmair am Mittwoch im Haushaltsausschuß des Bayerischen Landtags vorstellte. Wie der Minister betonte, hätten bereits die in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen zu erheblichen Einsparerfolgen geführt. So konnten im Haushalt 1995 für alle bayerischen Hochschulklinika rund 23 Millionen Mark eingespart werden. Der Nachtragshaushalt 1996 sah Minderausgaben in Höhe von sechs Millionen vor, im laufenden Haushalt sei eine weitere Zuschußreduzierung in Höhe von 45 Millionen ausgewiesen. Im Jahr 1998 müßten die Universitätsklinika mit einem gegenüber 1996 um insgesamt 55 Millionen niedrigeren Zuschuß auskommen. Da parallel hierzu durch das 1996 verabschiedete Beitragsentlastungsgesetz des Bundes die Krankenkassenleistungen in den Jahren 1997 bis 1999 um mindestens ein Prozent pro Jahr reduziert werden, kämen die Hochschulklinika auch von dieser Seite unter einen enormen wirtschaftlichen Druck, sagte Zehetmair, der Stellensperren nicht ausschließen wollte.

Neben bereits getroffenen Maßnahmen wie die Einführung von Controlling-Stellen, Änderungen im Beschaffungsmanagement oder die Entwicklung von Führungsinstrumenten in den Polikliniken empfiehlt das Andersen-Gutachten insbesondere eine klare Abgrenzung der Trägeraufgaben von den Leistungsaufgaben, die Stärkung der Verantwortung, Einführung von Leistungsanreizen und eine Flexibilisierung im Haushaltsrecht. Diese soll auch Bestandteil der Strukturreform der Hochschulklinika werden, die Zehetmair als wesentlichen Bestandteil der Hochschulreform bezeichnete.

Künftig sollen die Universitätsklinika gegenüber den Universitäten organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich verselbständigt und als Staatsbetriebe, vergleichbar den kommunalen Eigenbetrieben geführt werden.Eine rechtliche Verselbständigung der Universitätsklinika werde allerdings nicht ins Auge gefaßt, so Zehetmair. Ebenso wie bei einem größeren Wirtschaftsunternehmen soll künftig zwischen den Trägeraufgaben und den Aufgaben der Geschäftsführung klar getrennt werden, wobei die Aufgaben der Geschäftsführung einem Klinikumsvorstand übertragen werden, während die Trägeraufgaben wie Wirtschaftspläne, Bauplanung oder Bestellung des Vorstands bei einem Aufsichtsrat gebündelt werden sollen. Nachdrücklich sprach sich der Minister für eine Flexibilisierung der Wirtschaftsführung aus. Auch im Investitionsbereich müßten Entscheidungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden, die Kosten und Leistungen in den Hochschulklinika müßten künftig transparent gemacht werden.Schließlich soll eine Experimentierklausel im Bayerischen Hochschulgesetz ermöglichen, neue Modelle der Organisation und der betrieblichen Steuerung zu erproben.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent