10. Juni 1996

Bayerns Kultusminister Zehetmair zu der beabsichtigten Verfassungsklage gegen die Rechtschreibreform: "Grunds�tze der Kommasetzung sind nicht Sache des Parlaments"

Gelassen sieht Bayerns Kultusminister Hans Zehetmair der von einem Hochschullehrer aus Jena angek�ndigten Verfassungsklage gegen die Rechtschreibreform entgegen. Nach Zehetmairs Auffassung kann die Rechtschreibreform nicht zu den wesentlichen Entscheidungen im Schulrecht gerechnet werden, so da� es keiner gesetzlichen Regelung bedarf. Wie der Minister am Montag in M�nchen erkl�rte, sei eine Gleichsetzung der Rechtschreibreform mit Erziehungs-und Bildungszielen nicht statthaft, Eltern und Sch�ler w�rden "in ihren Grundrechten nicht tangiert". Zehetmair: "Bei aller Wertsch�tzung der Jurisprudenz: Sprache entwickelt sich nach eigenen Gesetzen und nicht nach juristischen Vorstellungen". Entsprechend sei eine Fortschreibung der Regeln nichts anderes als eine Anpassung des bestehenden Regelwerks an die Sprachentwicklung.

Aus diesem Grund sei das Erlernen einer bestimmten Schreibweise auch nicht vom Erziehungsrecht der Eltern umfa�t, da sich die Eigenheiten der Sprache unabh�ngig davon entwickeln und nicht speziellen Erziehungsvorstellungen folgen. Eine Festlegung von Rechtschreibregeln diene daher allein dem geregelten Ablauf des schulischen Bereichs. Eine Behandlung der Rechtschreibreform durch 16 L�nderparlamente und den Bundestag h�lt der bayerische Kultusminister schon aus praktischen Gr�nden f�r ausgeschlossen. Ihm sei jedenfalls kein Land bekannt, in dem das Parlament �ber die Grunds�tze der Kommasetzung oder �ber die Dehnung und Sch�rfung von Konsonanten beraten und beschlossen h�tte, betonte Zehetmair.

Bayerisches Staatsministerium
f�r Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent