13. Juli 1998

Kultusministerium gibt Einstellungsvoraussetzung für Lehramtsbewerber im Volksschulbereich bekannt: Leichte Entspannung bei den Grenznoten

Wegen der vergleichsweise günstigen Einstellungssituation haben sich die Notengrenzen für die Einstellung von Grund- und Hauptschullehrern fast durchwegs nach oben verschoben. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Montag mitteilte, könnten in diesem Jahr 1057 Grundschullehrer und 612 Hauptschullehrer eingestellt werden. Dies sei mehr als die Hälfte der insgesamt rund 3000 Lehramtsbewerber, die Bayern in diesem Jahr einstelle. Dazu kämen noch 257 Fachlehrer, die weitgehend dem Volksschulbereich zugute kämen, sowie 32 Förderlehrer. Zehetmair betonte, dass die jeweilige Grenznote für die Einstellung nicht willkürlich vom Kultusministerium festgelegt werde, sondern sich jedes Jahr aus der Zahl der zu vergebenden Stellen und der Rangliste der Bewerber ergebe. Das Kultusministerium gebe heute den Staatlichen Schulämtern die genauen Einstellungsvoraussetzungen bekannt. Von dort würden alle Prüfungsteilnehmer und Wartelistenbewerber benachrichtigt.

Im Bereich der Grundschule erhalten 645 Bewerber eine Planstelle, 177 einen 2/3-Vertrag mit der Zusage einer Verbeamtung in spätestens zwei Jahren und 235 Lehrkräfte erhalten einen befristeten 3/4-Vertrag. Für eine unbefristete Einstellung (Verbeamtung oder 2/3-Vertrag mit Garantie der Verbeamtung) ist für die Prüfungsteilnehmer aus dem laufenden Jahrgang eine Note von 2,13 erforderlich (Vorjahr 1,86), befristete Verträge werden bis zur Note 2,24 (Vorjahr 2,07) vergeben. Insgesamt können somit 39 % aller Bewerber für eine Stelle in der Grundschule eine Beschäftigung erhalten (Vorjahr 35 %).

Von den Bewerbern im Hauptschulbereich bekommen 348 eine Planstelle, 102 einen 2/3-Vertrag mit der Zusage einer Verbeamtung in spätestens zwei Jahren und 162 einen befristeten 3/4-Vertrag. Unbefristete Einstellungen (Verbeamtung oder 2/3-Vertrag mit Zusage der Verbeamtung) werden an die Prüfungsteilnehmer 98 bis zur Note 2,42 (Vorjahr 2,44), befristete Verträge bis zur Note 2,79 (Vorjahr 3,12) vergeben. Insgesamt können rund 82 % aller Bewerber für eine Stelle in der Hauptschule eingestellt werden (Vorjahr 93 %).

Ein Teil der Einstellungen geht grundsätzlich an Bewerber aus den Wartelisten, die für den Bereich der Grundschule seit zwei Jahren und für die Hauptschulen seit einem Jahr bestehen. Somit können Bewerber der Jahre 1996 und 1997 nachrücken.

Erneut ohne Probleme ist die Einstellung der Fachlehrer. Hier können alle Bewerber bis zur Note 3,50 beschäftigt werden. Auch bei den Förderlehrern hat sich die Situation gebessert. Von den 55 Bewerbern erhalten 32 eine Beschäftigung, 25 davon unbefristet.

Im Bereich der Förderschule werden 314 von 321 Bewerbern in den staatlichen Schuldienst übernommen (97,8 %). Lediglich sieben Bewerber verschiedener Fachrichtungen mit Gesamtprüfungsnoten, die schlechter sind als 2,97 bzw. 3,06 erhalten zunächst kein Angebot auf Übernahme in den staatlichen Schuldienst. Diese Bewerber haben jedoch gute Aussichten, an einer der zahlreichen privaten Förderschulen unterzukommen oder im Staatsdienst nicht antretende Bewerber zu ersetzen bzw. zum Halbjahr eine durch Ersatzbedarf frei werdende Stelle zu erhalten.

Die Einstellungsnoten für die anderen Schularten, die je nach Fächerverbindung der Bewerber sehr unterschiedlich sein können, werden derzeit noch ermittelt.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent