8. Juli 1998

Gesetz zur Reform des bayerischen Hochschulrechts verabschiedet
Kultusminister Zehetmair: Jetzt liegt es an den Hochschulen selbst

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Bayerischen Hochschullehrergesetzes, des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen ist nach Auffassung von Kultusminister Hans Zehetmair der Weg frei für ein Hochschulrecht, das den veränderten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen Rechnung trägt und die Hochschulen für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts rüstet. Nach eineinhalb Jahren Arbeit am Gesetzentwurf und intensiven Gesprächen und Beratungen mit allen beteiligten Gremien und Institutionen, vor allem durch die konstruktive Zusammenarbeit mit den Hochschulen, sei das nun beschlossene Gesetz eine Lösung, die den Interessen aller Betroffenen Rechnung trage, betonte der Minister am Mittwoch im Landtag.

Die Hochschulreform stärke die Autonomie und die Eigenverantwortung der Hochschulen. Weitgehende Schritte zur Flexibilisierung der Hochschulhaushalte seien bereits getan. Die Forderung der Opposition nach Globalhaushalten sei schon aufgrund der verfassungsrechtlich festgelegten Verantwortlichkeiten nicht vertretbar und darüber hinaus von der Mehrheit der Hochschulen gar nicht gewünscht.

Das Gesetz werde zu einer Verbesserung des Hochschulmanagements und damit zur Stärkung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Hochschulen führen. Neben der obligatorischen Leitung der Hochschule durch ein Rektorat oder Präsidialkollegium und der Stärkung der Leitung der Hochschule gehöre dazu die verpflichtende Einrichtung eines Hochschulrats mit externen Mitgliedern aus Wirtschaft und beruflicher Praxis sowie aus Wissenschaft oder Kunst. Die Auseinandersetzung um die diesem Gremium eingeräumten Mitwirkungsrechte habe nun zu einer Lösung geführt, die weder das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen unzulässig tangiere noch zu einem Demokratiedefizit führe. Der Hochschulrat werde mit Persönlichkeiten besetzt, die die Hochschule vorschlage und könne allein keine Entscheidungen gegen die Hochschule durchsetzen. Die Mitwirkungsrechte des Hochschulrates würden sich im Wesentlichen auf die Beschlussfassung über den Entwicklungsplan, Vorschläge zur Gliederung der Hochschule, Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen, Grundsatzfragen und Schwerpunkte des Haushalts beschränken. Die SPD solle daher ihre Ankündigung, den Hochschulrat einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen, noch einmal gründlich überdenken, so Zehetmair.

Das nun beschlossene Gesetz stärke die studentische Mitwirkung durch Abschaffung des Quorums, ein Vorschlagsrecht für die Wahl des Studiendekans und die Beteiligung an der Evalkuation. Einem Wunsch von studentischer Seite entsprechend werde künftig dem Berufungsausschuss ein Vertreter der Studierenden mit beratender Stimme angehören.

Im Interesse der Studierenden zählen zu den zentralen Zielen der Hochschulreform die Weiterentwicklung der Studienstrukturreform und die Verbesserung der Lehre. Eine Reihe von Beschlussempfehlungen des Bayerischen Landtags unterstützten diese Bemühungen. So werde das wissenschaftliche und künstlerische Personal künftig verpflichtet sein, erforderlichenfalls über die festgesetzte Lehrverpflichtung hinaus bei einem entsprechenden Ausgleich in künftigen Semestern Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Hochschulen seien künftig verpflichtet, fächerübergreifend oder in Zusammenarbeit mit mehreren Hochschulen geeignete Lehrveranstaltungen zum Erwerb der pädagogischen Eignung für eine Professur anzubieten. Die fakultätsinterne Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse der studentischen Bewertungen der Lehre werde erweitert. Die beratende Mitwirkung der Studierenden in den Berufungsausschüssen gebe ihnen Gelegenheit, bereits hier Bewertungen zur pädagogischen Eignung von Bewerbern abzugeben. Die Überprüfung der pädagogischen Eignung erhalte im Rahmen des Habilitationsverfahrens eine stärkere Bedeutung. Der Studiendekan werde verpflichtet, regelmäßig Lehrberichte abzugeben.

Frei von Studiengebühren blieben in Bayern auch weiterhin das Erststudium, Promotions-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium sowie ein Studium, das aufbauend auf dem Erwerb des Bachelor- oder Bakkalaureusgrades zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führe.

Eine deutliche Stärkung erfahre die Stellung der Frauen. So würden die Frauenbeauftragten künftig innerhalb der Kollegialorgane der Hochschulen stimmberechtigt mitwirken. Eine wichtige Verbesserung für die Tätigkeit der Frauenbeauftragten auf Fachbereichsebene sei die Ausdehnung der Möglichkeit einer Entlastung von dienstlichen Aufgaben. Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages sollten bei der leistungs- und belastungsbezogenen Mittelverteilung berücksichtigt werden. Maßnahmen wie die Beseitigung der Habilitation als Regeleinstellungsvoraussetzung für Professoren, die Vorlage der Stellungnahme der Fachbereichsfrauenbeauftragten zu Berufungsvorschlägen oder die Öffnung der Hochschulen für ein Teilzeitstudium diene dazu, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Hochschulbereich durchzusetzen.

Die Vorschläge des Gesetzentwurfes zur Reform der Hochschulklinika seien ausführlich diskutiert worden; nun lägen Lösungen vor, die das geltende Recht zielorientiert und mit Augenmaß fortentwickelten. In der Klinikumskonferenz könnten sich alle wichtigen Gruppen des Klinikums artikulieren und zur Entwicklung einer "Corporate Identity" beitragen, so Zehetmair. Den besonderen Aufgaben der medizinischen Fachbereiche in Forschung, Lehre und Krankenversorgung trage die künftige Zusammensetzung des Fachbereichsrats des medizinischen Fachbereichs Rechnung. Die Mitgliedschaft von Leitern einer klinischen Einrichtung, die sich unmittelbar mit Krankenversorgung befassten, und die beratende Mitwirkung des Ärztlichen Direktors solle die Akzeptanz von Beschlüssen der Fakultät im Klinikum und umgekehrt erhöhen.

Das Gesetz biete die Chance für mehr Vielfalt innerhalb der bayerischen Hochschulen, sagte Zehetmair. Jedoch sei das Gesetz zur Hochschulreform noch nicht die Reform selbst. Es sei der Anstoß für die Reformen in den Hochschulen und schaffe die Rahmenbedingungen dafür. Nun liege es an den Hochschulen selbst, das mit dem Gesetz verbundene Signal für einen Aufbruch der bayerischen Hochschulen aufzunehmen und umzusetzen.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent