4. Juli 1997

 

Keine Zulassungsbeschränkung für Vorbereitungsdienst zum Lehramt in Bayern

Nur noch zwei Länder in Deutschland ohne Numerus Clausus

Gegen die Einführung von Zulassungsbeschränkungen für den Vorbereitungsdienst zum Lehramt hat sich Kultusminister Zehetmair ausgesprochen. Wie der Minister am Freitag in München erklärte, können in Bayern alle Absolventen, die an der Universität das 1. Staatsexamen für ein Lehramt abgelegt haben, den Vorbereitungsdienst antreten. Damit bleibe der Freistaat bei dem Grundsatz, jedem Lehramtsbewerber eine abgeschlosssene Berufsausbildung zu ermöglichen. In allen anderen Ländern mit Ausnahme von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es bereits seit einiger Zeit Zulassungsbeschränkungen, wobei Baden-Württemberg ab dem nächsten Schuljahr ebenfalls einen Numerus Clausus für den Zugang zum Vorbereitungsdienst einführen wird.

Insgesamt, so der Minister, wurden 1996 im Bundesgebiet etwa 5500 Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst abgelehnt. In Bayern sei ein solcher Numerus Clausus derzeit nicht geplant. Die Situation müsse aber überdacht werden, falls die Zahl außerbayerischer Bewerber aufgrund der Zulassungsbeschränkungen in anderen Ländern Deutschlands dramatisch ansteigen sollte. Vor allem die Auswirkungen des neu eingeführten Numerus Clausus in Baden-Württemberg seien noch nicht abzusehen.

Der Anteil der nicht-bayerischen Referendare liegt derzeit bei knapp zehn Prozent an den Gymnasien und etwa vier Prozent an Volks- und Realschulen.

 

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent