13. Januar 1998

Zweisprachiger Unterricht an Bayerns Gymnasien im Aufwind

Zweisprachiger Unterricht an bayerischen Gymnasien wird immer beliebter. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Dienstag in München mitteilte, habe sich die Zahl der Schulen, die in sogenannten bilingualen Zügen zweisprachigen Unterricht in Sachfächern anbieten, in den letzten beiden Jahren nahezu verfünffacht. Seit dem letzten Schuljahr könnten die Schulen bereits beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 und 7, also auch auf der Basis der 1. oder 2. Fremdsprache, dieses besondere Fremdsprachenangebot einrichten. Vorher sei dies bereits auf der Basis der dritten Fremdsprache in der 9. Jahrgangsstufe möglich gewesen. Inzwischen gebe es 15 deutsch-englische Züge, sechs deutsch-französische und jeweils einen deutsch-italienischen bzw. deutsch-spanischen Zug. Zehetmair betonte, dass er sich von einem derartigen bilingualen Unterricht eine weitere Verstärkung der fremdsprachliche Kompetenz der Schüler erwarte.

Bereits vor dem Beginn des eigentlichen bilingualen Unterrichts in der 7., 9. oder 11. Jahrgangsstufe wird die jeweilige Fremdsprache zwei Jahr lang durch zwei Stunden landeskundliche Konversation verstärkt. Die landeskundliche Konversation ist schwerpunktmäßig auf das Fach ausgerichtet, in dem bilingualer Unterricht vorgesehen ist, und schafft die sprachlichen Voraussetzungen - insbesondere auch in der Fachterminologie - für einen zielstrebigen Sachunterricht. Für den eigentlichen bilingualen Unterricht in einem Sachfach stehen ebenfalls eine bzw. zwei zusätzliche Stunden zur Verfügung. Bei Leistungserhebungen entscheidet der Schüler, ob er sich lieber in Deutsch oder in der Fremdsprache prüfen lassen will. Grundsätzlich muss sich eine ganze Klasse an einem bilingualen Zug beteiligen. Voraussetzung für die Einrichtung eines bilingualen Zuges ist jedoch, dass auch eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für die jeweilige Fremdsprache und das Fach, das zweisprachig unterrichtet werden soll (Biologie, Chemie, Erdkunde, Geschichte, Kunsterziehung, Physik, Religionslehre, Sozialkunde, Sport, Wirtschaft-Recht), zur Verfügung steht. Durch eine Erweiterungsprüfung können Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Sachfach seit kurzem die für den bilingualen Unterricht erforderliche sprachpraktische Kompetenz auch noch nachträglich erwerben. Durch diese Änderung der Lehramtsprüfungsordnung, so Zehetmair, werde die Zahl der bilingualen Züge noch weiter ansteigen.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent