21. Januar 1997

Ministerrat gibt grünes Licht für einen wichtigen Schritt zur Hochschulreform: Kultusminister Zehetmair und Finanzminister Huber einig bei Flexibilisierung der Hochschulhaushalte

Ein wichtiger Bestandteil der Hochschulreform ist die Neugestaltung des Haushaltswesens, die den Hochschulen mehr Autonomie und größere finanzielle Flexibilität geben soll. Die hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche zwischen Kultus- und Finanzministerium sind nunmehr abgeschlossen, teilte Kultusminister Zehetmair am Dienstag in München mit. Sowohl bei der Flexibilisierung des Haushaltsvollzugs als auch bei der Verbesserung der Effizienz des Mitteleinsatzes sowie der Anreize zur verstärkten Mitteleinwerbung der Hochschulen sei er sich mit Finanzminister Huber einig, auch der Ministerrat habe am Dienstag eine entsprechende Vorlage gebilligt.

Als besonders wichtige Neuerung nannte Zehetmair erweiterte Möglichkeiten, Haushaltsmittel ins nächste Jahr zu übertragen. Dieses helfe den Hochschulen in besonderem Maße, weil das Ende eines Haushaltsjahres in die Mitte des jeweiligen Wintersemesters falle, in dem die wesentlichen Finanzentscheidungen für das laufende und auch folgende Studienjahre getroffen werden. Den Hochschulen werde deshalb die Übertragung nicht verausgabter Haushaltsmittel in das nächste Haushaltsjahr grundsätzlich zugesagt. Auf diese Weise könnten sie längerfristig planen und kostenbewußter mit ihren Geldern umgehen, sagte der Minister.

Daneben werden künftig in die Titelgruppe, in der bisher schon die Sachmittel für Lehre und Forschung zusammengefaßt sind, die Ausgaben für Hilfskräfte, Lehraufträge und Gastprofessoren einbezogen. Allerdings werde es im Interesse der Hochschulen keinen Globalhaushalt geben, dessen man sich in anderen Ländern allzu gern als Instrument versteckter Haushaltskürzungen bedienen möchte, stellte Zehetmair fest. Um den Handlungsspielraum der Hochschulen zu erweitern und deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollen die Stellengehälter freier und besetzbarer Stellen künftig flexibler genutzt werden können, etwa für zusätzliche Lehraufträge und für Gastprofessuren.

Um mehr Effizienz beim Mitteleinsatz zu erreichen, werden die Hochschulen aufgefordert, überfrachtete Fächer und Lehrstuhlausstattungen allmählich abzubauen und hieraus Mittel und Stellen für neue Aufgaben und Tätigkeiten zu erschließen. Zur Verteilung dieser Resourcen schlägt der Minister vor, den einzelnen Fächern eine finanzielle Mindest- bzw. Grundausstattung zu garantieren. Ein darüber hinausgehender Zusatzbedarf könne auf befristete Zeit aus der zentralen Mittel- und Stellenreserve der Hochschule bereitgestellt werden. Nach Ablauf dieser Sonderbewilligungen sollen die Mittel wieder in die Reserve zurückfließen, um dann bedarfsgerecht neu verteilt zu werden.

Zusätzlich soll die Beteiligung der Universitäten an den selbst erwirtschafteten Einnahmen deutlich verbessert werden. Zehetmair: "Ich denke hierbei insbesondere an die Vermietung von Hochschulräumen während der vorlesungsfreien Zeit oder an Wochenenden. Hier lassen sich neue Einnahmen für die Hochschulen erschließen."

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent