Pressemitteilung
Nr. 31 - 7. Februar 2000

Zur Pressekonferenz der SPD am 7.2.2000

SPD und BLLV lenken von eigenem Fehlverhalten ab/ Kultusministerium wirft der Spitze des BLLV Falschinformation und gezielte Verunsicherung der Eltern vor/ Hohlmeier fordert Volksbegehrensinitiatoren und Gegner zu Zurückhaltung und Sachlichkeit auf

Als Nebelkerzenaktion in einer undemokratischen Desinformationskampagne bezeichnete das Kultusministerium die heutige Pressekonferenz der SPD. Nach wie vor arbeiteten BLLV und SPD mit Falschinformationen über die Reformen der Staatsregierung und das geplante Volksbegehren, um Eltern für verbands- und parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Der von den Initiatoren des Volksbegehrens beispielsweise gerne behauptete Zusammenhang zwischen Volksbegehren und „mehr Geld für kleinere Klassen" existiere schlichtweg nicht. „Der Gesetzentwurf des BLLV sieht die Verkleinerung der Klassen nicht vor. Zur Finanzierung der höheren Kosten der Aufbaustufe will der BLLV den Wahl- und Förderunterricht an den Hauptschulen kürzen", erklärte Kultusministerin Monika Hohlmeier. Somit räume der BLLV selbst ein, dass die von ihm vorgeschlagene Aufbaustufe teurer ist als die Reformen der Staatsregierung und deshalb keine Geld für weitere Ziele übrig bliebe.

„Was die Einhaltung des politischen Werbeverbots an Schulen betrifft, so soll der BLLV endlich aufhören, die verfolgte Unschuld vom Land zu spielen", so die Ministerin. Es sei dem Ministerium bekannt, dass der vom BLLV provozierte Schulkampf dazu geführt habe, dass in den vergangenen Wochen in allen Schularten immer wieder Informationen verteilt wurden, die die Grenze der politischen Neutralität überschritten hätten. Das Ministerium sei entsprechenden Hinweisen stets nachgegangen und habe diese Überschreitungen eingedämmt. Das Ministerium versuche hier mit Vernunft und Augenmaß auf allen Seiten vorzugehen. Eine Scheinheiligkeit sondergleichen legten SPD und BLLV jedoch an den Tag, wenn sie diese Übertritte allein den Befürwortern der sechsstufigen Realschule zuschreiben. Gerade der BLLV verstoße laufend gegen das Werbeverbot. Jüngstes Beispiel für die Fehltritte seien Äußerungen von Eltern, die das Ministerium auf die Absicht der Volksbegehrensbetreiber hinwiesen, Lehrkräfte an den Grund- und Hauptschulen sollten die Kinder bei der Ausgabe der Zwischenzeugnisse auffordern, Werbe-Materialien des BLLV vor den Schultoren mit nach Hause zu nehmen. Auch die SPD demaskiere sich dadurch, dass die Gebietskörperschaft Landeshauptstadt München, die zur Neutralität verpflichtet sei, in den Werbematerialien für das Volksbegehren als Unterstützer aufgeführt werde.

Der Spitze des BLLV warf die Ministerin zudem vor, seine in den Schulen eingesetzten Vertrauensleute zu missbrauchen, um in den Schulen einseitige Informationen zu verbreiten. Dem Ministerium liege ein Schreiben des BLLV an die Schulvertrauenspersonen vor, in dem Anleitungen zur Umgehung des politischen Werbeverbots erteilt werden. Damit unzulässiges Werbematerial an die Eltern weitergegeben werden könne, empfiehlt der BLLV den Vertrauensleuten, dieses in verschlossenen, namentlich adressierten Kuverts an die Elternbeiratsvorsitzenden weiterzuleiten.

Kritik übte die Ministerin an der aggressiven Verunsicherungskampagne gegenüber Eltern von Kindergartenkindern. In einer Art „Schneeball- oder Kettenbrief-System" fordere der BLLV die Eltern auf, jeweils 15 Personen anzurufen, damit sie ihre Unterschrift unter das Volksbegehren setzten. Zudem heißt es wörtlich in den an den Kindergärten verteilten Materialien: „Rufen Sie ab dem 15. Februar ein zweites Mal an und erinnern an das Eintragen."

In seinen Aktionen versteige sich der BLLV zu der Falschbehauptung, erst die Unterschrift unter dem Volksbegehren ermögliche eine demokratische Abstimmung über Schulpolitik. „Der BLLV versucht, Eltern dadurch zu täuschen, dass er vorgibt, nur derjenige sei demokratisch, der das Volksbegehren unterschreibe. Er enthält der Öffentlichkeit jedoch vor, dass derjenige, der das Volksbegehren unterschreibt, eine politische Entscheidung für den Gesetzentwurf des Volksbegehrensinitiatoren trifft, der die sechsstufige Realschule abschaffen, für die meisten Kinder eine zwangsweise Aufbaustufe mit unzureichender Vorbereitung auf das Gymnasium einführen und am doppelten Schulwechsel der Kinder, die auf die Realschule wollen, festhalten will. Diejenigen, die sich hingegen für eine frühzeitige begabungsgerechte Förderung ihrer Kinder in einer sechsstufigen Realschule, in einer eigenständig profilierten Hauptschule oder im Gymnasium bereits ab der 5. Klasse einsetzen, haben das Recht, die Reformen der Staatsregierung zu unterstützen und verhalten sich ebenso demokratisch, wenn sie bewusst keine Unterschrift für das Volksbegehren leisten", betonte die Kultusministerin. „Das Kultusministerium wird sich an seine Pflichten halten. Ich fordere SPD und BLLV auf, dies ebenfalls zu tun."

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus