8. Dezember 1997

Modellversuch Arbeitszeitkonto: Kultusministerium ermöglicht Sabbatjahr für bayerische Volksschullehrer

Ab dem kommenden Schuljahr wird das Bayerische Kultusministerium Volksschullehrern die Möglichkeit eines Arbeitszeitkontos eröffnen. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Montag in München mitteilte, sollen Lehrkräfte im Rahmen eines Modellversuchs durch flexiblere Gestaltung der Arbeitszeitregelungen eine spätere Reduzierung ihrer Unterrichtsverpflichtung bzw. sogar eine volle Freistellung für ein sogenanntes Sabbatjahr erreichen können. Einen entsprechenden Entwurf habe das Kultusministerium dem Finanzministerium und den betroffenen Verbänden in einem Anhörungsverfahren zugeleitet. Erfreulicherweise sei er bei den Verbänden vor allem wegen des vom Kultusministerium entwickelten Sabbatmodells auf breite Zustimmung gestoßen. Der Modellversuch "Arbeitszeitkonto", der bereits im Haushaltsgesetz 1997/98 mit der Begrenzung auf den Gesamtwert von 80 Planstellen der Wertigkeit A 12 als Option enthalten sei, solle deshalb im kommenden Schuljahr umgesetzt werden.

Beim Sabbatmodell unterrichtet die Lehrkraft zunächst im bisherigen Umfang weiter. Die Besoldung wird jedoch während der gesamten Laufzeit vermindert. Im letzten Jahr der Laufzeit entfällt die Unterrichtsverpflichtung völlig. Die entstehenden Stellenreste durch die geringere Besoldung werden für zusätzliche Einstellungen verwendet. Da ein Ausgleich erst ab dem Schuljahr 2003/2004 möglich ist, können im Schuljahr 1998/99 nur mindestens sechsjährige Sabbatmodelle angeboten werden (5 Jahre Vollbeschäftigung, im 6. Jahr völlige Freistellung, während der gesamten Laufzeit 5/6 der Bezüge). In den Folgejahren kommen auch Versionen mit geringerer Laufzeit in Frage. Beim Ansparmodell erteilen die Lehrkräfte ein oder mehrere Schuljahre über ihre individuelle Unterrichtspflichtzeit hinaus zusätzliche Unterrichtsstunden. Das Arbeitszeitkonto kann ebenfalls ab dem Schuljahr 2003/2004 durch Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung ausgeglichen werden.

Hintergrund für diese Maßnahme, so der Minister, seien die steigenden Schülerzahlen, die nicht durch die Schaffung einer entsprechenden Zahl neuer Planstellen aufgefangen werden können. Die Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung bzw. das Sabbatjahr könnten deshalb erst ab dem Schuljahr 2003/2004 in Anspruch genommen werden, wenn der Schülerberg an den Volksschulen bereits weitgehend überwunden sei. Das Arbeitszeitkonto werde in der Ansparphase die Unterrichtsversorgung an den Schulen unmittelbar verbessern und zu einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Lebensgestaltung der Lehrkräfte beitragen. Das Sabbatmodell werde darüber hinaus aber auch sofort zusätzliche Einstellungen von jungen Lehrkräften ermöglichen. Zehetmair appellierte an die Lehrkräfte an den Volksschulen, das Arbeitszeitkonto, aber auch die bereits bestehenden Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitszeit zu nutzen, um zusätzliche Einstellungen zu ermöglichen. Erst kürzlich seien die Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten erweitert worden.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent