Pressemitteilung
Nr.176 – 2. August1999

Kultusministerium fördert Gebärdensprache im Unterricht der Schulen für Gehörlose / Gebärdensprache künftig auch Prüfungsfach im Lehramtsstudium

Das Bayerische Kultusministerium baut zum Schuljahr 1999/200 die Gebärdensprache im Unterricht der Schulen für Gehörlose aus. Wie Kultusstaatssekretär Karl Freller erklärte, sollen sich Gebärdensprache und Lautsprache nicht mehr gegenseitig ausschließen, sondern im Sinne einer bestmöglichen Integration von hörgeschädigten Menschen in Bayern ergänzen. In allen bayerischen Schulen für Hörgeschädigte werden alternativ Klassen mit bilingualem Unterricht, also in Laut- und Gebärdensprache, Unterricht in bestimmten Fächern unter Einbeziehung der Gebärdensprache oder Arbeitsgemeinschaften für Gebärdensprache eingerichtet. „Zur Verbesserung der Kommunikation hörbehinderter Menschen ist es unser Ziel, der Gebärdensprache den gleichen Stellenwert wie der Lautsprache einzuräumen", betonte Freller. Bisher sei der Lautsprache ein gewisser Vorrang eingeräumt worden. Mit der Gleichstellung der Gebärdensprache werde nun der Forderung der Gehörlosen nach Anerkennung ihrer Sprache Rechnung getragen.

Die Gebärdensprache werde künftig auch Prüfungsfach der Studierenden für das Lehramt an Sonderschulen mit der Fachrichtung Gehörlosenpädagogik sein. Das Kultusministerium werde zudem das in Nürnberg eingerichtete neue Institut für Gehörlosenfragen bei der Schaffung einer Ausbildungsordnung und der Erarbeitung der Ausbildungsinhalte für Gebärdensprachdolmetscher unterstützen.

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus