5. August 1998

Preis für gute Lehre an Bayerns Universitäten

15 Preise für gute Lehre wird Kultusminister Hans Zehetmair künftig jedes Jahr verleihen. Wie der Minister am Mittwoch in München mitteilte, sollen mit der Verleihung der mit jeweils 8000 DM dotierten Preise herausragende Leistungen in der Lehre gewürdigt werden. Die Preise sollten an den Universitäten einen Anreiz schaffen, sich in der Lehre vermehrt zu engagieren und zugleich ein Signal setzen, dass die Lehre gleichberechtigt neben Forschungsaufgaben steht. Während die Möglichkeit, Drittmittel einzuwerben, zu Leistungen in der Forschung ansporne, fehle bislang solch ein Anreiz für besondere Anstrengungen in der Lehre. Mit den Preisen wolle er auch die Arbeit der seit 1. August im Hochschulgesetz vorgesehenen Studiendekane unterstützen, so Zehetmair. Ferner erhoffe er sich davon positive Auswirkungen auf den Studienverlauf.

Die Preise werden auf Vorschlag des Rektors oder Präsidenten an hauptberuflich oder hauptamtlich tätige Lehrpersonen an staatlichen Universitäten in Bayern vergeben. Voraussetzung ist, dass wenigstens zwei Studienjahre hervorragende Leistungen in der Lehre an einer Universität in Bayern erbracht wurden. Die Studenten sind an der Auswahl zu beteiligen; ferner muss ein Senatsbeschluss vorgelegt werden.

Für die Universitäten Augsburg, Bamberg, Bayreuth und Passau ist jeweils ein Preis, für die Universitäten Erlangen-Nürnberg, Regensburg, Würzburg und die Technische Universität München sind jeweils zwei und für die Ludwig-Maximilians-Universität München drei Preise vorgesehen.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent