4. August 1998

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1998 im Rechtsstreit um die Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern stellt Kultusminister Hans Zehetmair fest:

Die Bayerische Staatsregierung ist zuversichtlich, dass die im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verankerte Regelung von Konfliktfällen beim Anbringen von Kreuzen in Klassenzimmern der im Grundgesetz garantierten Glaubens- und Religionsfreiheit ausreichend Rechnung trägt. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufzuheben und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, ist in der Sache selbst nichts entschieden.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent