21. August 1997

Zur Pressekonferenz der SPD am 21.08.1997 "Schulsozialarbeit" stellt das Bayerische Kultusministerium fest:

Die Staatsregierung setzt bei der Jugendsozialarbeit primär auf den Ausbau außerschulischer Förder- und Betreuungsangebote und auf die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie den freien Trägern der Jugendarbeit. An den Halbtagsschulen in Bayern besteht für eine sozialarbeiterische Tätigkeit in der Schule im allgemeinen weder die Notwendigkeit noch genügend zeitlicher Spielraum. Um sicherzustellen, daß die Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Jugendarbeit kontinuierlich ausgebaut wird, wurde sie 1994 gesetzlich verankert und 1996 durch eigene Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit sowie über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen weiter konkretisiert. Gegenstand der Zusammenarbeit können grundsätzlich alle Fragen der gemeinsamen Veranwortung für die Erziehung und Bildung junger Menschen sein, insbesondere alle aktuellen pädagogischen Probleme wie z.B. Medien-, Umwelt-, Gesundheits-, Sexual-, Sozial- und interkulturelle Erziehung sowie Gewalt-, Sucht- und Aidsprävention.

Da die erzieherische Verantwortung bei den Schulen und Lehrkräften liegen muß, ergibt sich ein eigenes Tätigkeitsfeld für Jugendsozialarbeit an Schulen nur dort, wo infolge der Schulorganisation (Gesamtschulen, Ganztagsschulen) oder besonderer Problemlagen (soziale Brennpunkte, Schulen zur Erziehungshilfe) ergänzende und unterstützende sozialpädagogische Hilfen notwendig werden. Grundsätzlich muß jede Schule aber ihr pädagogisches Wirkungsfeld selbst gestalten und individuelle Lösungskonzepte für die sich wandelnden, von Schule zu Schule verschiedenen Herausforderungen finden können. Initiativen wie der Schulversuch "Schule gestalten", der seit 1995 durchgeführt wird, sollen die Entwicklung pädagogischer Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit im Rahmen schulinterner Fortbildung weiter fördern.

Um außerschulische Förder- und Betreuungsangebote wie zum Beispiel "Hort an der Schule" oder "Nachmittagsbetreuung von Schülern (10 -16 Jahre) in Einrichtungen der Jugendarbeit" auszuweiten, gewährt die Bayerische Staatsregierung Investitions- und Personalkostenzuschüsse. Neben Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten soll die Betreuung auch Angebote von Jugendgruppen, Sportvereinen und, sofern möglich, individuelle Beratung und sozialpädagogische Hilfen bei schulischen und persönlichen Problemen umfassen. In Einzelfällen werden neben den oben genannten auch andere Formen sozialpädagogischer Schülerhilfen vom Sozialministerium gefördert. Ein weiterer Beitrag der Staatsregierung, um Angebote der Jugendarbeit zu unterstützen, die der zunehmenden Aggression und Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen entgegenwirken, ist das Aktionsprogramm "Präventive Jugendarbeit", das auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 21. Juni 1994 eingerichtet worden ist.

 

i. A. Josef Parsch

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent