19. August 1997

Verhandlungen über den Entwurf des Hochschulrahmengesetzes erfolgreich beendet

 

Mit Genugtuung registrierte der Bayerische Kultusminister Hans Zehetmair als Sprecher der unionsregierten Länder das Ergebnis der Verhandlungen zum Entwurf des Hochschulrahmengesetzes. Zehetmair begrüßte für die unionsgeführten Länder, daß der HRG-Entwurf der Vielfalt der Hochschulen der Länder und der Priorität ihrer Verantwortung in weit größerem Umfang Rechnung trage als das geltende Gesetz. Der Entwurf dokumentiere die seit langem geforderte Verschlankung gesetzlicher Regelungen und das Ziel der Deregulierung von Zuständigkeiten auf Länder und Hochschulen. Andererseits leiste das Rahmengesetz einen Beitrag zu Transparenz und möglichst großer Effizienz von Lehre und Forschung in Deutschland. Aus der Sicht der unionsregierten Länder betonte Zehetmair folgende Schwerpunkte:

1. Ein zentraler Punkt für alle Verhandlungsteilnehmer war die Gewichtung des Abiturs, das nach Übereinstimmung aller Verhandlungsteilnehmer nicht entwertet, sondern dessen Aussagekraft verstärkt werden müsse. Zugleich sollten die Auswahlmöglichkeiten für geeignete Studenten durch die Hochschulen selbst in den zulassungsbeschränkten Fächern ausgeweitet werden. "Daß sich in Zukunft ein gewisser Prozentsatz der Studienbewerber nicht allein der Wartezeitregelung durch die ZVS gegenübersehen, sondern ihre Chance in einem Eignungsgespräch an der von ihnen gewünschten Hochschule suchen, ist ein Mehr an Service für die Studenten", betonte der Minister.

2. Einen wichtigen Schwerpunkt sehen die unionsgeführten Länder in den neuen §§ 14 und 15, nämlich Hochschulservice und Leistungsnachweis. Zehetmair legte Wert auf die Signalwirkung dieser Reihenfolge. Sie nehme zuerst die Hochschule in die Pflicht, allen Studienanfängern Beratung und Orientierungshilfe anzubieten. Das bedeute konkret, daß sich jede Hochschule spätestens nach dem ersten Studienjahr einen Überblick über den Leistungsstand ihrer Studenten verschaffen und gegebenenfalls gezielte Beratung anbieten müsse. Die Studenten ihrerseits müßten in allen Studiengängen in der Mitte des Regelstudiums den Leistungsnachweis erbringen. Über die Konsequenzen bei wiederholtem Nichtbestehen entschieden die Länder, wobei die anwesenden Vertreter Meyer für Sachsen und Zehetmair für Bayern keinen Zweifel daran ließen, daß in ihren Ländern bei Nichtbestehen eine Fortsetzung des Studiums nicht möglich sein werde.

3. Ein Signal setzt die Verleihung von Bachelor- und Master-Graden durch deutsche Universitäten, die dem übereinstimmenden Willen einer deutlich verstärkten Internationalisierung der Wissenschaft in Deutschland bei Lehrenden und Lernenden Rechnung trägt. "Das bedeutet keine Abwendung von den deutschen akademischen Graden, die", so betonte Zehetmair, "den internationalen Vergleich nicht zu scheuen brauchen." Aber Deutschland brauche im Sinne der Transparenz die Öffnung auch für die angelsächsischen akademischen Grade.

4. Die Unionsvertreter bestanden darauf, die Entscheidung über Studiengebühren in der Verantwortung der Länder zu belassen, wobei in der Verhandlungsrunde Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen einerseits, Bayern und Sachsen andererseits mit Bundesbildungsminister Rüttgers einig waren, daß für sie Gebühren beim Erststudium nicht in Frage kommen.

5. Ebenso bleibt es dem Länderrecht überlassen, die Form der Studentenvertretung zu regeln.

6. Hochschulen brauchen nach Meinung der unionsgeführten Länder neue organisatorische Möglichkeiten. Dem trage auch der HRG-Entwurf Rechnung, der neben dem Regelfall auch andere, z.B. entstaatlichte Rechtsformen, erproben läßt.

Zehetmair betonte abschließend, daß nach dieser konstruktiven und sachlichen Vorarbeit von Bund und Ländern, die zum Teil mühsam und langwierig war und da und dort im Sinne eines demokratischen Kompromisses Abstriche verlangte, nunmehr berechtigte Hoffnung bestehe, daß das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könne. Zehetmair: "Wo ein Wille, da ein Weg."

Bayerisches Staatsministerium
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