1. August 1997

 

Zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs von heute stellt Kultusminister Zehetmair fest:

Kultusminister Zehetmair hat die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs begrüßt. Damit stehe fest, daß die geltende Regelung mit der Bayerischen Verfassung übereinstimme und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im rechtlich gebotenen Umfang beachte, sagte der Minister nach der Urteilsverkündung. Es sei zu hoffen, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs den Rechtsfrieden weiter festige, den das Gesetz bewirkt habe. Auch einem etwaigen Gang der Kläger nach Karlsruhe sehe er mit großer Ruhe entgegen.

Angesichts der gewaltigen öffentlichen Aufmerksamkeit, die das Thema immer noch finde, erinnerte Zehetmair noch einmal an die Dimension der Auseinandersetzung: Bei insgesamt knapp 60 000 Klassen an den allgemeinbildenden Schulen Bayerns habe es insgesamt elf Fälle gegeben, in denen das Kreuz aus dem Klassenzimmer entfernt werden mußte. Seit Inkrafttreten des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Gesetzes am 1. Januar 1996 sei ein einziger neuer Fall hinzugekommen. Dies sei nicht zuletzt auch ein Zeichen für die Besonnenheit der bayerischen Eltern.

Das häufig beklagte Wertedefizit in unserer Gesellschaft und der auch in der Verfassung definierte Erziehungsauftrag machten die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aktueller denn je, betonte Zehetmair. Dabei setze die bayerische Verfassung durchaus andere Akzente, als dies in anderen Ländern Deutschlands der Fall sei, wie etwa der Artikel 131 deutlich mache, der unter den obersten Bildungszielen ausdrücklich die "Ehrfurcht vor Gott" sowie "Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen" festschreibe.

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent