Bayerisches Kultusministerium darf weiter �ber Scientology aufkl�ren - Vorwurf der Menschenrechtsverletzung vom Verwaltungsgericht M�nchen zur�ckgewiesen
Das bayerische Kultusministerium darf weiter �ber Scientology aufkl�ren. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts M�nchen. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Donnerstag in M�nchen erkl�rte, habe das Ministerium in der Ausgabe 1/96 seiner Zeitschrift "schulreport" unter der �berschrift "Alles Clear? Informationen �ber Scientology" einen Beitrag ver�ffentlicht, in dem unter anderem �ber Merkmale und Mitgliederwerbung der Gruppierung berichtet wurde. Gegen diesen Beitrag hatte eine vierk�pfige Familie, die der Scientology-Organisation angeh�rt, das Verwaltungsgericht M�nchen angerufen und eine einstweilige Anordnung erwirken wollen. Dem Freistaat sollte verboten werden, die Ausgabe des "schulreports" mit dem Artikel �ber Scientology weiterhin zu verbreiten. Die bereits verteilten Hefte sollten als Unterrichtsmaterial nicht verwendet und Dritten nicht zug�nglich gemacht werden d�rfen. Begr�ndet wurde der Antrag vor allem mit der Behauptung, der Artikel verletze die Menschenrechte der Scientologen und versto�e gegen internationale Vereinbarungen zum Schutz von Minderheiten. Mit Beschlu� vom 29.07.1996 hat nun das Verwaltungsgericht den Antrag in vollem Umfang zur�ckgewiesen. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, da� der angegriffene Beitrag die Antragsteller nicht in ihrem Pers�nlichkeitsrecht verletzt. Zehetmair begr��te die Entscheidung nachdr�cklich: "Ich habe die Schulen aufgefordert, �ber Scientology aufzukl�ren - das wird in Zukunft noch gezielter geschehen."