9. August 1996

Bayerisches Kultusministerium darf weiter über Scientology aufklären - Vorwurf der Menschenrechtsverletzung vom Verwaltungsgericht München zurückgewiesen

Das bayerische Kultusministerium darf weiter über Scientology aufklären. Dies ist das Ergebnis einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Donnerstag in München erklärte, habe das Ministerium in der Ausgabe 1/96 seiner Zeitschrift "schulreport" unter der Überschrift "Alles Clear? Informationen über Scientology" einen Beitrag veröffentlicht, in dem unter anderem über Merkmale und Mitgliederwerbung der Gruppierung berichtet wurde. Gegen diesen Beitrag hatte eine vierköpfige Familie, die der Scientology-Organisation angehört, das Verwaltungsgericht München angerufen und eine einstweilige Anordnung erwirken wollen. Dem Freistaat sollte verboten werden, die Ausgabe des "schulreports" mit dem Artikel über Scientology weiterhin zu verbreiten. Die bereits verteilten Hefte sollten als Unterrichtsmaterial nicht verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Begründet wurde der Antrag vor allem mit der Behauptung, der Artikel verletze die Menschenrechte der Scientologen und verstoße gegen internationale Vereinbarungen zum Schutz von Minderheiten. Mit Beschluß vom 29.07.1996 hat nun das Verwaltungsgericht den Antrag in vollem Umfang zurückgewiesen. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, daß der angegriffene Beitrag die Antragsteller nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Zehetmair begrüßte die Entscheidung nachdrücklich: "Ich habe die Schulen aufgefordert, über Scientology aufzuklären - das wird in Zukunft noch gezielter geschehen."

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent