Pressemitteilung

Nr. 80 - 23. April 1999

Zur spk Nr. 15 vom 23. April 1999

Das Kultusministerium hat den von der SPD dargestellten Sachverhalt zum Anlass genommen, die Schulleiter in Bayern in einem Schreiben daran zu erinnern, die Verwendung von kostenlos zur Verfügung gestellten Werbematerial kritisch zu prüfen. Hier sei die Verantwortung des Lehrpersonals gefragt. Eine Genehmigungspflicht für die Verteilung von Werbematerial seitens des Kultusministeriums besteht nicht. Dies gilt auch für die hier angesprochene Online-Zeitschrift, die dem Kultusministerium zwar vorab übersandt wurde, wegen der fehlenden Genehmigungspflicht jedoch nicht im einzelnen überprüft wurde.

Selbstverständlich hält auch das Kultusministerium Erotikangebote für nicht jugendgeeignet.

Wenn in einem gängigen Online-Magazin mit einem Umfang von 162 Seiten 3 Seiten Hinweise auf Erotikangebote enthalten sind, müsse die Schulleitung dafür Sorge tragen, dass zumindest diese Seiten nicht weitergegeben werden. Die Schulleiter wurden nun noch einmal gezielt auf die Problematik hingewiesen und angehalten, die Zeitschriften entweder einzuziehen oder die konkreten Seiten vor der Verteilung zu entfernen.

Der Einsatz von neuen Medien an den Schulen ist angesichts der zunehmenden Bedeutung des Computers in Beruf und Freizeit elementarer Bestandteil zukunftsorientierter schulischer Bildung. Dazu gehört auch die Heranführung an das Internet. Selbstverständlich ist aber bekannt, dass Jugendlichen über das Internet auch der Zugang zu nicht jugendfreien Inhalten vermittelt werden kann. Dies ist eine generelle Problematik, die einen Schwerpunkt der schulischen Medienerziehung bildet. Wichtig ist, die Jugendlichen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den neuen Medien zu erziehen.

Die Medienerziehung hat in der schulischen Bildung in Bayern einen hohen Stellenwert, der künftig weiter ausgebaut wird. Erst in diesem Jahr wurde eine umfassende Lehrerfortbildung zum Einsatz der neuen Medien gestartet. Mit der Initiative sollen rund 70 000 Lehrkräfte erreicht werden. Mit rund 13 Millionen DM hat der Freistaat Bayern den Zugang der Schulen zum Netz gefördert. Informationstechnische Grundbildung ist verpflichtender Inhalt der Lehrpläne.

 

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus