Pressemitteilung

Nr. 77 - 21. April 1999

 

Hohlmeier: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Kreuzen in Klassenzimmern bestätigt bayerische Kruzifix-Regelung

Kultusministerin Monika Hohlmeier begrüßte, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner heute ergangenen Entscheidung zur bayerischen Kruzifix-Regelung die Grundkonzeption des bayerischen Gesetzes bestätigt habe. „Dies ist ein Erfolg für die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, an der grundsätzlichen Anbringung des Kreuzes in Klassenzimmern als Sinnbild für die christlich-abendländische Tradition festzuhalten", erklärte die Ministerin. „Das Bundesverwaltungsgericht ist heute lediglich in einem Einzelfall zu der Überzeugung gelangt, dass hier ausreichende Gründe für die Abhängung des Kreuzes vorgetragen wurden. Die bayerische Regelung als solche ist davon nicht berührt." Damit bleibe es dabei, dass die Kreuze auch künftig grundsätzlich in den Klassenzimmern hängen bleiben. Nur wenn von den Erziehungsberechtigten eines Kindes ernsthaft und nachvollziehbar eine Beeinträchtigung des Glaubens oder der Weltanschauung geltend gemacht werde, müsse der Schulleiter eine gesonderte Entscheidung treffen, ob das Kreuz in dem konkreten Klassenzimmer hängen bleiben könne. Dabei solle eine einvernehmliche Lösung mit den Erziehungsberechtigten angestrebt werden. „Unsere Regelung trägt der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns Rechnung. Die Grundsätze des christlichen Bekenntnisses sind eine tragende Säule unserer Wertegemeinschaft, die Ehrfurcht vor Gott gehört nach der Bayerischen Verfassung zu den obersten Bildungszielen im Freistaat. Der Staat hat das Recht und die Aufgabe, die in seiner Verfassung angelegte Werteorientierung der schulischen Erziehung zu garantieren. Das ist die Grundlage für die Entscheidung des bayerischen Gesetzgebers, das Kreuz als Symbol dieser Werte in den Klassenzimmern zu erhalten", betonte Frau Hohlmeier. Sie sei zugleich Ausdruck der föderalen Ordnung der Bundesrepublik und der Kulturhoheit der Länder.

Bedauern äußerte die Ministerin über die Entscheidung des Gerichts, die von den Klägern dargelegten Gründe als für die Abhängung des Kreuzes ausreichend anzuerkennen.Sie respektiere die Entscheidung, allerdings stimme es nachdenklich, wenn ein Einzelner mit zweifelhaften Argumenten wie der Bezeichnung des Kreuzes als „maskuliner Marterpfahl, unter dem Mädchen zu Menschen zweiter Klasse erzogen werden sollen", eine Durchsetzung seiner Ziele erstrebt, ohne Rücksicht auf die Empfindungen einer großen Gemeinschaft zu nehmen. Schulen hätten den Auftrag, die Kinder zu gegenseitiger Toleranz, Rücksichtnahme und Integration in die Gesellschaft zu erziehen. Verhaltensweisen wie die der Kläger seien damit schwerlich zu vereinbaren.

 

Dorothee Erpenstein
Pressesprecherin im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus