Pressemitteilung
Nr. 77 - 21. April 1999
Hohlmeier: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Kreuzen in Klassenzimmern best�tigt bayerische Kruzifix-Regelung
Kultusministerin Monika Hohlmeier begr��te, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner heute ergangenen Entscheidung zur bayerischen Kruzifix-Regelung die Grundkonzeption des bayerischen Gesetzes best�tigt habe. „Dies ist ein Erfolg f�r die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, an der grunds�tzlichen Anbringung des Kreuzes in Klassenzimmern als Sinnbild f�r die christlich-abendl�ndische Tradition festzuhalten", erkl�rte die Ministerin. „Das Bundesverwaltungsgericht ist heute lediglich in einem Einzelfall zu der �berzeugung gelangt, dass hier ausreichende Gr�nde f�r die Abh�ngung des Kreuzes vorgetragen wurden. Die bayerische Regelung als solche ist davon nicht ber�hrt." Damit bleibe es dabei, dass die Kreuze auch k�nftig grunds�tzlich in den Klassenzimmern h�ngen bleiben. Nur wenn von den Erziehungsberechtigten eines Kindes ernsthaft und nachvollziehbar eine Beeintr�chtigung des Glaubens oder der Weltanschauung geltend gemacht werde, m�sse der Schulleiter eine gesonderte Entscheidung treffen, ob das Kreuz in dem konkreten Klassenzimmer h�ngen bleiben k�nne. Dabei solle eine einvernehmliche L�sung mit den Erziehungsberechtigten angestrebt werden. „Unsere Regelung tr�gt der geschichtlichen und kulturellen Pr�gung Bayerns Rechnung. Die Grunds�tze des christlichen Bekenntnisses sind eine tragende S�ule unserer Wertegemeinschaft, die Ehrfurcht vor Gott geh�rt nach der Bayerischen Verfassung zu den obersten Bildungszielen im Freistaat. Der Staat hat das Recht und die Aufgabe, die in seiner Verfassung angelegte Werteorientierung der schulischen Erziehung zu garantieren. Das ist die Grundlage f�r die Entscheidung des bayerischen Gesetzgebers, das Kreuz als Symbol dieser Werte in den Klassenzimmern zu erhalten", betonte Frau Hohlmeier. Sie sei zugleich Ausdruck der f�deralen Ordnung der Bundesrepublik und der Kulturhoheit der L�nder.
Bedauern �u�erte die Ministerin �ber die Entscheidung des Gerichts, die von den Kl�gern dargelegten Gr�nde als f�r die Abh�ngung des Kreuzes ausreichend anzuerkennen.Sie respektiere die Entscheidung, allerdings stimme es nachdenklich, wenn ein Einzelner mit zweifelhaften Argumenten wie der Bezeichnung des Kreuzes als „maskuliner Marterpfahl, unter dem M�dchen zu Menschen zweiter Klasse erzogen werden sollen", eine Durchsetzung seiner Ziele erstrebt, ohne R�cksicht auf die Empfindungen einer gro�en Gemeinschaft zu nehmen. Schulen h�tten den Auftrag, die Kinder zu gegenseitiger Toleranz, R�cksichtnahme und Integration in die Gesellschaft zu erziehen. Verhaltensweisen wie die der Kl�ger seien damit schwerlich zu vereinbaren.