7. April 1998

Kultusminister Zehetmair will einheitliche Amtsbezeichnung für die Leiter von Volksschulen

Alle Leiter von Volksschulen sollen in Bayern künftig eine einheitliche Amtsbezeichnung erhalten. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Dienstag in München mitteilte, sehe er nach langjährigen Bemühungen die Möglichkeit, den Leitern von Volksschulen unabhängig von der Schulgröße einheitlich die Amtsbezeichnung Rektor zu verleihen. Nach Inkrafttreten des Versorgungsreformgesetzes des Bundes werde er dem Bayerischen Kabinett vorschlagen, die Amtsbezeichnung Rektor auch für die Leiter von Volksschulen festzusetzen, denen dies bislang nach Bundesrecht verweigert war.

Zusammen mit dem bayerischen Finanzminister Erwin Huber habe er sich dafür eingesetzt, dass in das vom Bundestag am 3. April 1998 verabschiedete Versorgungsreformgesetz 1998 eine Öffnungsklausel zur Bundesbesoldungsordnung aufgenommen wird. Nach der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat könnten somit die Länder auch Lehrern und Hauptlehrern, die Volksschulen mit bis zu 180 Schülern leiten, die Amtsbezeichnung Rektor verleihen. Dies sei bisher nur bei Schulleitern größerer Schulen möglich gewesen.

I. A. Josef Parsch, Pressereferat

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent