1. April 1997

Freistaat erhöht Stipendien für wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs

Bayern hat die Förderung für den wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchs aufgestockt. Wie Kultusminister Hans Zehetmair am Dienstag in München erklärte, erhalten die 306 Stipendiatinnen und Stipendiaten, die nach dem bayerischen Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses finanziell unterstützt werden, seit dem 1. April 200 DM mehr. Damit steige der monatliche Grundbetrag des Stipendiums auf 1400 DM. Der Familienzuschlag von 300 DM monatlich werde beibehalten; ferner gebe es auch weiterhin Sonderzuwendungen für Sachkosten. Der Freistaat Bayern fördert derzeit 300 Promotionen an wissenschaftlichen Hochschulen und sechs künstlerische Entwicklungsvorhaben an Kunsthochschulen in Bayern. Förderungsleistungen kann erhalten, wer weit überdurchschnittliche Leistungen im Studium und Qualifikationen auf wissenschaftlichem oder künstlerischem Gebiet nachweist und mit seinem Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder zur künstlerischen Entwicklung leistet.

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Toni Schmid, Pressereferent