Pressemitteilung Nr. 152 vom 30.10.2018 Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle gibt Bereitstellung von Mitteln aus Entschädigungsfonds für Sanierung der Benediktinerabtei St. Bonifaz der Landeshauptstadt München im Regierungsbezirk Oberbayern bekannt.

„Rund 2,5 Mio. Euro Zuschuss für Sanierung der Benediktinerabtei St. Bonifaz“

MÜNCHEN. „Wichtigstes Ziel der Generalsanierung ist die Zukunftssicherung des Klosters St. Bonifaz. Der wertvolle Einsatz der Abtei für Menschen in Not macht dieses Kloster unentbehrlich für München. Es ist mir daher eine große Freude, dass wir die Benediktinerabtei St. Bonifaz bei der Sanierung ihres Konventgebäudes mit 2.525.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, sagte Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle anlässlich der Bekanntgabe der Förderung in München.

Die Benediktinerabtei St. Bonifaz in München und Andechs ist im Jahr 1850 durch einen Stiftungsakt König Ludwigs des Ersten entstanden. Die Basilika und das Konventgebäude wurden 1835 – 1850 erbaut und im Zweiten Weltkrieg zu einem großen Teil zerstört. Das Konventgebäude wurde in bescheidenster Weise zum Teil in Eigenleistung von den Konventmitgliedern aufgebaut. Seit den 1950er Jahren gab es keine umfassende Sanierung, sondern nur lokal begrenzte Baumaßnahmen, da zunächst der Aufbau der Basilika, die Errichtung des Pfarr- und Bildungszentrums sowie zuletzt der Bau des Sozialhauses im Vordergrund standen. Das Kloster ist bekannt für sein caritatives Engagement in der Obdachlosenhilfe.

Die Maßnahme betrifft die Sanierung des Konventgebäudes auf dem nördlichen Teil des Grundstücks. Durch eine Straffung der Funktionen und Trennung von Klosterkonvent sowie des Sozial- und Gästebereichs soll ungestörtes klösterliches Leben und Arbeiten ermöglicht werden. Die Trennung ist dringend notwendig, da eine geistliche Gemeinschaft, die stark im pastoralen und caritativen Bereich und noch dazu im Zentrum einer Stadt tätig ist, einen Rückzugs- und Sammlungsort benötigt, an dem gemeinschaftliches Leben auch für eine kleinere Gemeinschaft gut möglich ist. Dringend erforderlich sind Maßnahmen zu Brandschutz, Sanierung Küchen- und Servicebereich, Versorgungsbereich, energetischer Sanierung, Sanierung der Fenster, Fassaden und Dächer, Schadstoffbeseitigung, Bibliotheksorganisation, Schaffung von zeitgemäßer Wohnqualität durch Sanierung der sanitären und elektronischen Einrichtungen sowie der Kommunikationstechnik.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und vom Freistaat und den Kommunen getragen.

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