Pressemitteilung Nr. 049 vom 15.06.2018 "800.000 Euro Zuschuss für Instandsetzung der ehemaligen Klosteranlage in Heidenheim" - Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle gibt Bereitstellung von Mitteln aus Entschädigungsfonds für Instandsetzung des mittelfränkischen Baudenkmals bekannt

MÜNCHEN/HEIDENHEIM. „Ich freue mich, dass wir die Sanierungsmaßnahme der ehemaligen Klosteranlage in Heidenheim mit 800.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, sagte Kunstministerin Prof. Dr. med. Marion Kiechle heute bei der Bekanntgabe in München. „Die Klosteranlage in Heidenheim besitzt als Zentrum und Ausgangspunkt der christlichen Mission in Mittelfranken eine besondere geschichtliche Bedeutung. Mit Hilfe der nun bewilligten Mittel wollen wir dieses historische Baudenkmal erhalten und für kommende Generationen sichern“, betonte Ministerin Kiechle.

Die Klosteranlage entwickelt sich um einen vierseitigen Kreuzganghof nördlich der Kirche. Die zugehörige Kreuzganganlage stammt aus dem späten 15. Jahrhundert. Mit der geplanten Maßnahme werden Schäden an der Substanz des Baudenkmals behoben sowie die u. a. durch Setzungserscheinungen deutlich beeinträchtigte Tragfähigkeit des statischen Systems wieder ertüchtigt. Eigentümer des Baudenkmals ist der Freistaat Bayern. Im Wege eines Erbbaurechts wird dem Zweckverband Kloster Heidenheim die Instandsetzung und anschließende Nutzung des Baudenkmals ermöglicht.

Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und vom Freistaat und den Kommunen getragen.

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