LDR Englischer Garten

Beschluss des Landesdenkmalrats vom 18.1.1999 

Der Englische Garten in München ist ein Gartendenkmal von europäischem Rang. Seit mehr als 200 Jahren hat er das städtebauliche Profil der bayerischen Landeshauptstadt entscheidend mitgeprägt. 

Bereits in den 60er Jahren unseres Jahrhunderts wurde durch den Bau des Mittleren Rings die Geschlossenheit der Anlage beeinträchtigt. Damals wurden die verkehrsplanerischen Notwendigkeiten gegenüber den denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als vorrangig angesehen. Der jetzt geplante Bau einer Straßenbahnlinie entlang der bestehenden schmäleren Straße würde den Englischen Garten erneut schwer beschädigen. Durch die Verbreiterung der jetzigen Straße, durch die offene Gleisanlage mit ihren Sicherheitsrisiken und durch die Abfolge von hohen Leitungsmasten neben der Straße würde der organische Zusammenhang des Gesamtkunstwerks Englischer Garten an einer besonders sichtbaren Stelle durchschnitten. 

Einen verkehrstechnischen Zwang für einen derartigen Eingriff vermag der Landesdenkmalrat nicht zu erkennen. Auch der Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit kann angesichts der in Kauf zu nehmenden Verluste an Gartensubstanz nicht überzeugen. Im Übrigen wäre auch die Weiterführung der Trasse durch die Martius- und Franz-Joseph-Straße unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten durchaus bedenklich. 

Der Landesdenkmalrat appelliert an die Entscheidungsträger, insbesondere die Stadt München und den Freistaat Bayern, sich für den unbeschädigten Erhalt des Englischen Gartens mit allen Kräften einzusetzen.

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