Medizinerausbildung Neues Programm zur Förderung der Medizinerausbildung in Bayern

In der Medizinerausbildung geht Bayern neue Wege  (© Pexels/rfstudio)
In der Medizinerausbildung geht Bayern neue Wege (© Pexels/rfstudio)

Der Freistaat geht neue Wege in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten: Dank eines neuen Förderprogramms sollen bayerische Plankrankenhäuser unter bestimmten Voraussetzungen künftig finanzielle Unterstützung für die klinische Ausbildung erhalten können.

Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)
Wissenschaftsminister Markus Blume (© Steffen Böttcher)

Wissenschaftsminister Markus Blume: „Wir kümmern uns um die Gesundheit der Menschen in Bayern: Mit diesem ‚Programm zur Förderung der Medizinerausbildung in Bayern‘ leisten wir einen Beitrag, angehende Medizinerinnen und Mediziner aus ganz Deutschland und anderen EU-Staaten für das Leben und Arbeiten in Bayern zu gewinnen. Das Programm ergänzt unsere zukunftsweisenden Maßnahmen für die flächendeckende medizinische Versorgung in Bayern wie den Aufbau des Medizincampus Niederbayern, unsere große Zukunftsoffensive für die Hochschulmedizin oder das jüngste Universitätsklinikum in Augsburg sowie den Medizincampus Oberfranken. Im Gegensatz zu anderen Ländern richten wir 2.700 zusätzliche Medizin-Studienplätze ein. Die medizinische Versorgung in Bayern hat für den Freistaat hohe Priorität!“

Anträge bis 31. Oktober 2022 möglich

Bis zum 31. Oktober 2022 für das Programm bewerben können sich bayerische Plankrankenhäuser, die im Bayerischen Krankenhausplan aufgenommen sind und entweder der Versorgungsstufe drei zugeordnet sind oder über eine Bettenzahl von mindestens 800 Planbetten verfügen. Es muss zudem eine Kooperation mit einer Hochschule bestehen, die beinhaltet, dass Studentinnen und Studenten im klinischen Teil des Studiums vollständig oder zumindest überwiegend in einem bayerischen Krankenhaus ausgebildet werden. Kooperationspartner muss dabei entweder eine Hochschule, die in Bayern oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland staatlich anerkannt ist, oder eine staatliche bzw. in ihrem Sitzland staatlich anerkannte Hochschule eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein.

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