Organisation von Denkmalschutz und Denkmalpflege

Erste Ansprechpartner für Fragen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege sind die Unteren Denkmalschutzbehörden und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.

Sie sind die richtigen Anlaufstellen für Eigentümer, Bauherrn, Planer, Architekten usw. Hier erhält man Auskunft über das Baugenehmigungs- und das Erlaubnisverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz, über Fragen der denkmalgerechten Instandsetzung und Nutzung eines Baudenkmals, über Fördermöglichkeiten usw.

  • Oberste Denkmalschutzbehörde: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Beratendes Gremium: Landesdenkmalrat
  • Höhere Denkmalschutzbehörden: Regierungen
  • Untere Denkmalschutzbehörden: Landratsämter, kreisfreie Gemeinden, Große Kreisstädte sowie die Städte Alzenau in Unterfranken, Burghausen, Feuchtwangen, Friedberg, Germering, Sulzbach-Rosenberg und Waldkraiburg, der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Gemeinde Vaterstetten
  • Denkmalfachbehörde: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

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